Als Fachanwalt für Strafrecht und Spezialist für Verkehrsstrafrecht bearbeite ich regelmäßig Fälle der Unfallflucht.
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis?
Vielen Autofahrern ist überhaupt nicht bewußt, daß ihre Fahrerlaubnis auch bei bei einer Verkehrsunfallflucht bereits vor einem Gerichtsverfahren vorläufig entzogen werden kann (nicht zu verwechseln mit dem Fahrverbot). Der Schrecken ist dann groß, wenn die Polizei mit einem richterlichen Beschluß (§111a StPO) über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis vor der Tür steht und die Herausgabe des Führerscheins verlangt. Wenn es soweit gekommen ist, ist zwar noch nicht alles verloren, aber die ein oder andere Verteidigungsschance möglicherweise schon vertan.
Nehmen Sie schnell anwaltliche Hilfe in Anspruch
Eine möglichst frühzeitige und kompetente Verteidigung ist im Hinblick auf die Konsequenzen, die drohen können, nicht nur nötig, sondern unerläßlich. Oft ist schnelles und konsequentes Handeln erforderlich, um die Rechte des Mandanten effektiv wahren zu können. Ich berate natürlich auch präventiv, damit es gar nicht erst zum Äußersten kommen muß. Nehmen Sie daher rechtzeitig Kontakt auf – rufen Sie unverbindlich an oder schreiben Sie mir, wenn Sie mehr wissen möchten.
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Meine Korrespondenzsprachen sind Deutsch und Englisch. We do speak english!
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Ich arbeite ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts als Strafverteidiger. Bitte sehen Sie von Anfragen aus anderen Rechtsgebieten ab.