Ihr Spezialist bei Unfallflucht

Was ist Unfallflucht?
Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer nach einem Unfall die Unfallstelle verlässt, ohne seine Personalien und die wesentlichen Umstände des Unfalls festzustellen und bekanntzugeben. Dies gilt sowohl für Unfälle mit Sachschäden als auch für solche mit Personenschäden.

In meiner Kanzlei bearbeite ich als Fachanwalt für Strafrecht regelmäßig Fälle von Unfallflucht/Fahrerflucht. Viele Autofahrer sind sich nicht bewusst, dass ihre Fahrerlaubnis bereits vor einem Gerichtsverfahren vorläufig entzogen werden kann (nicht zu verwechseln mit einem Fahrverbot).

Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis?
Der Schrecken ist groß, wenn die Polizei mit einem richterlichen Beschluss über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis vor der Tür steht und die Herausgabe des Führerscheins verlangt. In solchen Momenten ist eine schnelle und kompetente Verteidigung entscheidend, um die Rechte des Mandanten zu wahren und mögliche Verteidigungschancen zu nutzen.

Nehmen Sie schnell anwaltliche Hilfe in Anspruch
Als Anwalt stehe ich Ihnen zur Seite, wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind oder der Unfallflucht beschuldigt werden. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden und Ihre Rechte zu wahren.

Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung. Gemeinsam klären wir die beste Vorgehensweise in Ihrem Fall.

Profitieren Sie von 25 Jahren Berufserfahrung
Mit 25 Jahren Berufserfahrung stehe ich Ihnen zur Seite. Lesen Sie gerne auch meine Bewertungen auf www.anwalt.de, um einen Einblick in die Zufriedenheit meiner Mandanten zu erhalten.

Korrespondenzsprachen: Deutsch und Englisch. We do speak English!

Lesen Sie auch hier aktuelle Beiträge zum Thema Verkehrsstrafrecht in meinem Blog.

Ich arbeite ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts als Strafverteidiger. Bitte sehen Sie von Anfragen aus anderen Rechtsgebieten ab.